AGB

  • 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von

unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir

nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender

oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des

Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausfuhren.

(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §

310 Absatz 1 BGB und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  • 2 Vertragsschluss, mündliche Zusagen

(1) Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts

anderes vereinbart ist oder unsere Angebote eine bestimme Annahmefrist

enthalten.

(2) Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir einen Auftrag / eine Bestellung

schriftlich bestätigen oder die Lieferung / Leistung auf vorherige Bestellung ohne

gesonderte Bestellung ausfuhren.

(3) Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen sind nur gültig, wenn sie durch uns

schriftlich bestätigt werden.

  • 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten

Lieferumfang.

(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie

wird in gesetzlicher Hohe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert

ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,

ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum

zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des

Zahlungsverzuges.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspruche

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er

zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch

auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 4 Gefahrübergang, Verpackungskosten

(1) Im Falle eines Versendungskaufs ist Gefahrübergang auf den Kunden der

Beginn des Verladevorgangs. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim

Kunden liegen, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft.

Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine

Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tragt der Kunde.

  • 5 Lieferung, Lieferzeit

(1) Von uns genannte Lieferfristen und –Termine sind, soweit nicht verbindlich

schriftlich von uns zugesagt, unverbindlich. Im Falle eines Versendungskaufs

bestimmt sich die Einhaltung der Lieferfristen und – Termine nach dem Zeitpunkt

des jeweiligen Gefahrenübergangs. Der Beginn einer verbindlichen Lieferfrist setzt

die vorherige Abklärung aller organisatorischen und technischen Fragen und den

Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung voraus.

(2) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. In Fällen höherer

Gewalt und ähnlicher Ereignisse, die uns eine Lieferung nicht nur vorübergehend

wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rucktritt berechtigt;

bei Hindernissen vorübergehender Art verlängern / verschieben sich die

Lieferfristen/-termine entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der

Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, soweit ihm die Annahme der Lieferung oder

Leistung infolge der Verzögerung nicht zuzumuten ist. Wir werden den Kunden von

Eintritt solcher Ereignisse, soweit möglich, unverzüglich schriftlich unterrichten.

(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden unter

Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.

(4) Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes

bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Kunden unter

Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.

  • 6 Mangelhaftung

(1) Mangelanspruche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB

geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß. nachgekommen

ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner

Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen

mangelfreien Sache zu verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet,

alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere

Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht

dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort

verbracht wurde.

(3) Schlagt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,

Rucktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde

Schadensersatzanspruche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet

wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise

eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft

eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die

Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz.

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mangelanspruche betragt 12 Monate, gerechnet ab

Gefahrenübergang.

  • 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zum Eingang aller

Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,

insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In

der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rucktritt vom Vertrag. Wir sind nach

Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die

Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere

ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und

Diebstahlsschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und

Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig

durchfuhren.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich

schriftlich zu benachrichtigen.

(4) Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter

zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Hohe des

Rechnungs-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus

der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar

unabhängig davon, ob die Ware ohne nach Verarbeitung weiter verkauft worden

ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung

ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der

Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,

nicht in Zahlungsverzug gerat und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der

Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen

und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,

die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die

Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Waren durch den Kunden wird

stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden

Gegenstanden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im

Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich

USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenstanden zur Zeit der Verarbeitung. Für

die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die

unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(6) Wird von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstanden

untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im

Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich USt)

zum Wert der anderen Gegenstande zum Zeitpunkt der Vermischung.

  • 8 Installationen, Inbetriebnahme

(1) Die Installation von uns gelieferter Gerate erfolgt in der Regel durch den Kunden.

Sofern eine Installation durch einen von uns beauftragten technischen Kundendienst

gewünscht wird, muss hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden,

sofern nicht in unserem Angebot festgelegt ist, dass Installation und betriebsfertige

Übergabe Bestandteil des Lieferumfangs sind.

(2) Sofern dies als Lieferumfang festgelegt oder gesondert in Auftrag gegeben worden

ist, installieren wir oder ein von uns beauftragtes Unternehmen den Liefergegenstand

betriebsfertig. Der Kunde kann mögliche Installationsdienstleistungen und ihre

Preise von uns vorab erfragen.

  • 9 Export

Die Ausfuhr unserer Waren ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem deutschen

Außenhandelsrecht sowie den „US-Export-Regulations” des US Department of

Commerce, Washington DC.

  • 10 Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen

Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns verarbeitet.

  • 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Geltung

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind

jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz/Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts

ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser

Geschäftssitz Erfüllungsort.

(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Grund

– nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

Preise verlieren mit Erscheinen des neuen Katalogs ihre Gültigkeit.

Preisänderungen vorbehalten.